Nach § 6 Absatz 6 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, eine mindestens zweistündige Fortbildungsschulung zu besuchen und eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten im Betrieb nachzuweisen. Die sachkundige Person erhält darüber einen Nachweis. Beide Termine können Sie gern mit mir absprechen. (Nächster Termin Fortbildung 10.09.2024, siehe auch „Für Schweinehalter“)