Für Schweinehalter

Als Fachtierarzt für Schweine biete ich im Rahmen meiner Praxis tierärztliche Beratung und Betreuung im Bereich Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Mast. Zu den wesentlichen Schwerpunkten gehört:

  • Bestandsberatung und Betreuung nach Schweinehaltungs-Hygiene Verordnung und weiteren gesetzlichen Bestimmungen

  • Diagnostik, bis hin zu Schlachthofchecks und deren Auswertung

  • Erarbeitung betriebsspezifischer Impfprogramme

  • Beratung zum Reproduktions-Management

  • Vortragsveranstaltungen und Schulungen zu Themen der Schweinegesundheit und Schweinehaltung

  • Personalschulungen mit Schwerpunkt Tiergesundheit, Tierbeobachtung, Tierbehandlung

Die amtlich und bundesweit anerkannte Schulung zur Erlangung der Sachkunde nach Ferkelbetäubungssachkundeverordnung beinhaltet:

  • Mindestens 12 Std. Theorie und praktische Unterweisung (rechtliche Vorschriften, Anatomie, Physiologie, Narkose, Hygiene, Umgang mit Arzneimitteln, Gerätewartung)

  • Schriftliche und mündliche Prüfung

  • Danach Praxisphase mit Unterweisung und anschließender praktischer Prüfung (Vorbereitung der Ferkel, Umgang mit den Geräten, Narkoseüberwachung, Reinigung und Desinfektion)

  • Prüfungen durch wirtschaftlich unabhängigen Tierarzt/Tierärztin

  • Regelmäßige Fortbildung nach den ersten 3 Jahren, später 5 Jahren

Als amtlich bestellter Prüfer nach §7 der FerkBetSachVo, bin ich berechtigt die praktische Prüfung abzunehmen. Der Termin muss vier Wochen vorher dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Melden Sie sich deshalb bitte auch hier bei Bedarf rechtzeitig bei mir.

Wiederholungsschulung erstmals nach drei Jahren – FeBetSachVo

Nach § 6 Absatz 6 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, eine mindestens zweistündige Fortbildungsschulung zu besuchen. Die sachkundige Person erhält darüber einen Nachweis.

Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung – erstmals nach drei Jahren – FeBetSachVo

Nach § 6 Absatz 5 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, an der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung der Ferkelkastration teilzunehmen. Die sachkundige Person erhält darüber einen Nachweis.

Diese Überprüfung und Wiederholungsschulung biete ich jeweils im Betrieb vor Ort an. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist notwendig.

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