Für Schweinehalter
Als Fachtierarzt für Schweine biete ich im Rahmen meiner Praxis tierärztliche Beratung und Betreuung im Bereich Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Mast. Zu den wesentlichen Schwerpunkten gehört:
Die amtlich und bundesweit anerkannte Schulung zur Erlangung der Sachkunde nach Ferkelbetäubungssachkundeverordnung beinhaltet:
Als amtlich bestellter Prüfer nach §7 der FerkBetSachVo, bin ich berechtigt die praktische Prüfung abzunehmen. Der Termin muss vier Wochen vorher dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Melden Sie sich deshalb bitte auch hier bei Bedarf rechtzeitig bei mir.
Wiederholungsschulung erstmals nach drei Jahren – FeBetSachVo
Nach § 6 Absatz 6 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, eine mindestens zweistündige Fortbildungsschulung zu besuchen. Die sachkundige Person erhält darüber einen Nachweis.
Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung – erstmals nach drei Jahren – FeBetSachVo
Nach § 6 Absatz 5 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, an der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung der Ferkelkastration teilzunehmen. Die sachkundige Person erhält darüber einen Nachweis.
Diese Überprüfung und Wiederholungsschulung biete ich jeweils im Betrieb vor Ort an. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist notwendig.





