Für Schweinehalter
Als Fachtierarzt für Schweine biete ich im Rahmen meiner Praxis tierärztliche Beratung und Betreuung im Bereich Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Mast. Zu den wesentlichen Schwerpunkten gehört:
Die amtlich und bundesweit anerkannte Schulung zum Sachkundenachweis in Bernburg/Strenzfeld, Sachsen/Anhalt beinhaltet:
Inhalt der theoretischen Schulung:
Gesetzliche Vorgaben aus Tierschutz- und Arzneimittel-Sicht
Dr. H.-P. Knöppel, Fachtierarzt für Schweine, Naunhof
Ordnungsgemäßer Umgang mit Arzneimitteln – Lagerung, Dosierung, Anwendung, Nebenwirkungen, Entsorgung
Dr. H.-P. Knöppel, Fachtierarzt für Schweine, Naunhof
Anatomie der Geschlechtsorgane männlicher Ferkel, Anomalien
Dr. Christoph Wähner, Ceva Tiergesundheit
Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems unter Berücksichtigung der Narkose
Dr. Christoph Wähner, Ceva Tiergesundheit
Der Einsatz von Schmerzmitteln begleitend zur Kastration, Einsatz und Kontrolle
N. N.
Grundlagen des Verhaltens des Schweines – Feststellung der Narkosefähigkeit
Dr. H.-P. Knöppel, Fachtierarzt für Schweine, Naunhof
Narkoseüberwachung und Wirkung von Isofluran
N. N.
Durchführung der Isofluranbetäubung zur Ferkelkastration, Vorsorge und Nachsorge, Narkosezwischenfälle
Dr. H.-P. Knöppel, Fachtierarzt für Schweine, Naunhof
Desinfektion und Hygiene im Stall unter Berücksichtigung der Kastration
Ralf Ohlsen, Desinfektionsmittel
Narkosegeräte: Bedienung, Arbeitsschutz, Lagerung, Reinigung und Wartung
Gerd Vahrenhorst, GfS
Ansprechpartner Anmeldung: www.vetaregio.de, mail@vetaregio.de
Ansprechpartner fachliche Informationen: www.tierarzt-knoeppel.de, info@tierarzt-knoeppel.de
Als amtlich bestellter Prüfer nach §7 der FerkBetSachVo, bin ich berechtigt die praktische Prüfung abzunehmen. Der Termin muss vier Wochen vorher dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Melden Sie sich deshalb bitte auch hier bei Bedarf rechtzeitig bei mir.
Wiederholungsschulung erstmals nach drei Jahren – FeBetSachVo
Nach § 6 Absatz 6 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, eine mindestens zweistündige Fortbildungsschulung zu besuchen. Die sachkundige Person erhält darüber einen Nachweis.
Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung – erstmals nach drei Jahren – FeBetSachVo
Nach § 6 Absatz 5 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, an der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung der Ferkelkastration teilzunehmen. Die sachkundige Person erhält darüber einen Nachweis.
Diese Überprüfung und Wiederholungsschulung biete ich jeweils im Betrieb vor Ort an. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist notwendig.